Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Wärmepumpen-Versicherung an diesem Standort. Da die Elektronik moderner Anlagen sehr sensibel reagiert, bietet unser Schutz gezielte Sicherheit für Ihre Wärmepumpe. Die wichtigsten Leistungen sehen Sie hier im Überblick. Die detaillierten Bedingungen stehen am Ende dieser Übersicht.
Welche Typen von Wärmepumpen können versichert werden
Dieses Paket sichert Ihre installierte Wärmepumpe ab. Dazu gehören sämtliche Komponenten, die Tragstruktur sowie weiteres Zubehör. Das gilt für alle Bauteile im Umfeld der Anlage.
Eine fachgerechte Montage ist die Grundvoraussetzung
Der Versicherungsschutz setzt eine fachgerechte Installation voraus. Zudem ist die anschließende Abnahme durch qualifizierte Fachkräfte notwendig.

Deckung mit einer Versicherungssumme von bis zu 250.000 Euro
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem gewählten Modell und der entsprechenden Rate. Üblich sind vereinbarte Beträge bis zu 250.000 Euro.
Vertragliche Punkte, die Sie beachten sollten
Bitte prüfen Sie die beiliegende Bescheinigung und die Vertragstexte genau, bevor Sie diese Dokumente weitergeben. Bewahren Sie sie zudem gut auf.

Versicherungsschutz bei den genannten Risiken
Ein kompletter Ausfall der Anlage kann den Verlust ganzer Investitionen bedeuten. Liegt die Schadensursache nicht unter den Ausschlüssen, zahlen wir den vollen Betrag.
Grenzen des Versicherungsschutzes
In Ihrem persönlichen Vertrag finden Sie die Details zu den Klauseln, den Höchstgrenzen der Auszahlungen sowie zu Ihrem Selbstbehalt.

Schutz gegen Bedienungsfehler und technische Defekte
Defekte entstehen häufig durch Konstruktionsmängel, fehlerhafte Materialien oder Fertigungsfehler. Auch eine unsachgemäße Nutzung kann solche Schäden verursachen.
Schäden durch außenstehende Personen
Sofern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen dies vorsehen, umfasst der Schutz auch Schäden durch unrechtmäßige Handlungen Dritter.

Elektrotechnische Schäden und Brände
Brände, Überspannungen und Fehlerströme gehören zu den typischen Schadensbildern. Wir regulieren diese sowie Schäden durch Explosionen oder Blitzschlag.
Prüfung erfolgt für jeden Fall einzeln
Die exakte Vergütung richtet sich nach dem Zeitwert des Schadens sowie den Bestimmungen Ihres individuellen Vertrages.

Risiken durch Naturgewalten und Wasser
Bei der Stromversorgung besteht oft ein Risiko. Wasserschäden, Frost, Stürme, Hochwasser, Eisgang oder Hagel können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Die Details regelt Ihr Vertrag.
Mitversicherung der Außenanlagen
Damit sind auch typische äußere Einflüsse auf eine Wärmepumpe, die im Freien aufgestellt wurde, abgedeckt.

Schutz bei Diebstahl, Vandalismus oder Tierbissen
Auch komplexe Schadensfälle sind eingeschlossen. Dazu zählen etwa Einbrüche, Diebstahl, Raub, mutwillige Beschädigungen sowie Angriffe durch Tiere.
Die Konditionen im Blick behalten
Der genaue Leistungsumfang bestimmt sich durch den von Ihnen gewählten Vertrag.

Alternative Wärmequellen
Bei einem Totalausfall übernimmt die Versicherung auch Kosten für Mietlösungen. Dazu zählen beispielsweise Ergänzungsheizungen oder Wärmepumpentechnik.
Höchstens zehn Prozent
In diesem Tarif ist Ihr Eigenanteil auf höchstens zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme begrenzt.

Sanierung und technischer Fortschritt
Zu den Leistungen gehören notwendige Aufwendungen für technologische Neuerungen. Auch Sanierungsschritte nach einem Schadensereignis sind abgedeckt.
Fokus auf die Wiederherstellung
Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie den Bedingungen und Ihrem Versicherungsschein.

Abgrenzung des Versicherungsschutzes
Der Schwerpunkt liegt ausschließlich auf der Elektronik des Geräts. Merkmale des Gebäudes sind in diesem Rahmen nicht mitversichert.
Weitere Risiken müssen separat geprüft werden
Ansprüche aus Fremdschäden sowie Aspekte des reinen Gebäudeschutzes sind in diesem Leistungsumfang nicht enthalten.

Den Leistungsumfang individuell festlegen
Sie behalten die volle Kontrolle. Die Höhe der Versicherungssumme, den Eigenanteil, die Entschädigungsgrenzen und die Ausschlüsse legen Sie selbst fest. Achten Sie dabei bitte auf die klare Unterscheidung zwischen dem Schutz des Gebäudes und Fällen von Fremdverschulden.

